Interdisziplinäres Zentrum für Gesundheitswissenschaften e.V.
Gründungszweck
Das Interdisziplinäres Zentrum für Gesundheitswissenschaften e.V. wurde im Jahr 2018 mit Sitz in Vallendar gegründet.
Der Verein ist gemeinnützig und unterstützt das Institut für Gesundheitswissenschaften strukturell und inhaltlich.
Auszug aus der Vereinssatzung (Stand: 24.10.2018)
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Interdisziplinäres Zentrum für Gesundheitswissenschaften e.V.“ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(2) Der Verein und das zu gründende Institut haben ihren Sitz in 56179 Vallendar, Pallottistraße 3.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Ziele und Aufgaben
Auszug aus der Vereinssatzung (Stand: 24.10.2018)
§ 2 Zweck des Vereins und Aufgabe des Instituts, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Gründung und Unterhaltung eines Institutes an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) mit dem Namen „Institut für Gesundheitswissenschaften“.
(4) Zweck des Vereins und Aufgabe des Instituts ist die Entwicklung und Verstetigung eines international sichtbaren Profils in Forschung und Lehre auf dem Gebiet der interdisziplinären Gesundheitswissenschaften mit den folgenden Schwerpunkten:
- a) Versorgungsforschung inkl. Gesundheitsökonomie
- b) Psychologie
- c) gesundheitsorientierte Bildungswissenschaften
- d) Ethik, Medizinethik, Pflegeethik
Weitere Schwerpunkte können entsprechend der Entwicklungen in der Wissenschaft und im Gesundheitswesen zusammen mit dem Wissenschaftlichen Fachbeirat festgelegt werden.
(5) Die wissenschaftliche Plattform dient als Grundlage für eine forschungsorientierte, interdisziplinäre Lehre, um Studierende der Medizin und anderer Fachrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie akademische Nachwuchskräfte in Kooperation mit weiteren Hochschuleinrichtungen kompetenzorientiert auszubilden und akademisch zu qualifizieren. Dies schließt wissenschaftlich begleitete postgraduale Fort- und Weiterbildungen ein, ins- besondere im Bereich der ärztlichen und pflegerischen Berufe.
(6) Das Institut bietet wissenschaftliche Beratungsleistungen für kooperierende Institutionen und Unternehmen an. Dies schließt auch die gemeinsame Betreuung wissenschaftlicher Graduierungsarbeiten ein. Aufgabenspektrum sowie Forschungstätigkeit und/oder Weiterbildungen sollen vorhandene Angebote sinnvoll ergänzen oder neu konzipieren.
(7) Das Institut erfüllt seine Aufgaben als selbständige Forschungseinrichtung. Im Rahmen des Institutszwecks wird Forschungsautonomie gewährleistet. Dies beinhaltet auch das Recht auf Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen durch Institutsangehörige.
(8) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(9) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(10) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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