Promotionsstudiengang

Die Pflegewissenschaftliche Fakultät der PTHV verleiht den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Pflegewissenschaft (Dr. rer. cur.) an Bewerberinnen oder Bewerber, die durch ihre Promotionsleistungen nachgewiesen haben, dass sie umfassende Kenntnisse in der Pflegewissenschaft, dem Pflegemanagement und/ oder der Pflegepädagogik besitzen und fähig sind, wissenschaftliche Probleme in ihren Möglichkeiten und Grenzen zu erkennen sowie einen selbständigen Beitrag zur Forschung zu erbringen.

Studienprogramm ...

Lehrveranstaltungen ...

Dissertationen ...

Ziel

Ein wesentliches Ziel des Promotionsstudiengangs besteht darin, berufserfahrene Pflegekräfte mit einem einschlägigen Masterabschluss zu befähigen, eigenständig wissenschaftlich anspruchsvolle Dissertationen anzufertigen. Die Graduierten sollen in die Lage versetzt werden, grundlegende und praxisrelevante Fragestellungen aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich (Praxis, Pädagogik, Management) bearbeiten zu können.

Zulassung

Lt. Promotionsordnung der PTHV kann zum Promotionsprogramm zugelassen werden, wer

  • den Abschluss eines Masterstudiums* im Bereich der Pflegewissenschaft, des Pflegemanagements und/ oder der Pflegepädagogik oder einen vergleichbaren Abschluss mit der Durchschnittsnote 2,5 oder besser nachweisen kann.
  • In Ausnahmefällen kann vom Promotionsausschuss zugelassen werden, wer an einer Hochschule in den Gebieten Human- oder Sozialwissenschaft, der Medizin oder der Theologie einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,5 oder besser erworben hat.

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* M.A., M.Sc., M.Eng., LL.M., M.F.A., M.Mus. und M.Ed. (im Umfang von 120 ECTS)

Bewerbung

Zur Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • amtl. beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • amtl. beglaubigte Kopien der Zeugnisse (höchster Schulabschluss; ggf. Berufausbildung; alle akademischen Abschlüsse; ggf. Diploma Supplement)
  • pol. Führungszeugnis
  • sowie eine maximal 10-seitige Ideenskizze (inkl. Problematik/Thema/Gegenstand; Hintergrund/theoretische Grundlagen; Ziele/Forschungsfragen/Hypothesen; Methoden der Bearbeitung/ Datensammlung/ -auswertung; Ergebniserwartung; Literaturangaben)

Aus den eingegangen Bewerbungen wird eine Vorauswahl nach Voraussetzungen, Eignung und thematischer Ausrichtung getroffen. Besonderer Wert wird u.a. auf wissenschaftlich-methodische Kompetenzen der Promovenden gelegt.

Ende der Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2013/14: 30.06.2013

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Kosten

Die Teilnahme am Promotionsprogramm ist kostenpflichtig. Die Studiengebühren belaufen sich ab 2011 auf € 1.500,- pro Halbjahr. Ein Studienkreditangebot ohne Altersbegrenzung ist mit einem örtlichen Kreditinstitut vereinbart worden.

Promotionsordnung u.a.

Promotionsordnung, Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens sowie Hinweise zum Ablauf des Verfahrens und einzuhaltende Formalien finden eingeschriebene Studentinnen u. Studenten auf der Seite des Prüfungsamtes ...hier

Information und Beratung

Maria Peters, MScN

wissenschaftliche Mitarbeiterin

Fon: 0261 6402 240

E-mail: mpeters(at)pthv.de

 

Sabine Darr

Sekretariat

Fon: 0261 6402 257

E-mail: pflege(at)pthv.de