PTHV Campus

Studiengang: Lehramt Pflege an Berufsbildenden Schulen

Bachelor - und Master of Education

In Kooperation mit der Universität Koblenz-Landau findet der Studiengang "Lehramt Pflege an Berufsbildenden Schulen (BBS)" statt. Grundlage für den Studiengang ist die entsprechende Landesverordnung für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für das Fach Pflege.

Beginn

jeweils im Wintersemester

 

Studiengangsaufbau

Dauer

Studium an zwei Standorten

Zulassung

Bewerbungsverfahren

Studiengebühren

Studiengangsaufbau

 

Dauer

Bachelorstudiengang: 6 Semester

Masterstudiengang: 4 Semester

Der Masterstudiengang baut auf den Bachelorstudiengang auf.

 

Nach erfolgreichem fünfjährigen Studium und anschließendem Referendariat können die Absolventen in den Schuldienst an berufsbildenden Schulen, Fachrichtung Pflege, übernommen werden.

Studium an zwei Standorten

(A) Studienanteile an der PTHV in Vallendar:

Berufliches Unterrichtsfach: Pflege

Inhalte im Bachelorstudiengang sind neben Einführungsveranstaltungen zur Professionalität, Anthropologie und Ethik vor allen Dingen Veranstaltungen zur Gesundheits- und Krankheitslehre, Versorgungsformen, Kommunikation und Interaktion, rechtliche Rahmenbedingungen, wissenschaftliches Arbeiten und Fachdidaktik.

Der Masterstudiengang dient der Vertiefung von Fragestellungen etwa zur Versorgung spezifischer Gruppen und zu thematischen Diskursen. Ebenfalls werden Forschungs- und Fachdidaktikthemen vertieft.
Während des Studiums müssen verschiedene schriftliche Arbeiten angefertigt (Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten) sowie Schulpraktika absolviert werden.

Fachdidaktik

 

(B) Studienanteile an der Universität Koblenz-Landau

Allgemeinbildendes Unterrichtsfach, z.B. Deutsch, Mathematik, Englisch oder Biologie plus Bildungswissenschaften (Info-Flyer der Uni Koblenz)

 

Das Studium wird so organisiert, dass an beiden Hochschulstandorten, die etwa zehn Kilometer auseinander liegen, parallel studiert werden kann.

Zulassung

Zugangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) plus ein 52-wöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, von dem vor dem Studium mind. die Hälfte absolviert sein muss.

ODER: Zum Studium zugelassen werden können auch Bewerber, die über eine einschlägige Berufsausbildung1 sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen, d.h. lt. MBWW- RLP: Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (< 2,5) abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten.(Informationblatt des Ministeriums)

ODER

Zugelassen werden können auch Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben. Diese erhalten damit die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten (Merkblatt Meisterprüfung).

 


1 hier sind gemeint: Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege und Hebamme

Studiengebühren

Für das Studium werden keine Studiengebühren (ausgenommen Prüfungsgebühren und Gebühren für Semesterticket sowie Sozialbeitrag) erhoben.


Bewerbungsverfahren

Bewerbungsfrist ist der 15. Juli 2012

Das online -Bewerbungsverfahren finden Sie hier ...

 

Bitte lassen Sie uns nach Ausfüllen der online-Bewerbung folgende Unterlagen in Papierform per Post zukommen:

 

1.     Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und Angaben zum bisherigen Ausbildungsweg und dem beruflichen Werdegang

 

2.     Amtlich beglaubigte Kopie* der Hochschulzugangsberechtigung

 

3.     Amtlich beglaubigte Kopien* der Abgangs- und Abschlusszeugnisse der besuchten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen

 

4.     Bei Bewerbung mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur) ohne Berufsausbildung: Nachweis über eine 26-wöchige, einschlägige berufspraktische Tätigkeit in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens. Hinweis: Bis zum Referendariat sind außer den 4 vorgeschriebenen Schulpraktika, 52 Wochen eines Praktikums im Berufsfeld (keine Lehrtätigkeit) zu absolvieren. Vor Beginn des Studiums sind davon bereits mindestens die Hälte, also 26 Wochen zu erbringen und nachzuweisen.

 

5.     Bei Bewerbung mittels Beantragung einer unmittelbaren (allgemeinen) Hochschulzugangsberechtigung, ohne Abitur über eine Meisterprüfung/ Fachweiterbildung: Nachweis der Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Qualifikation (z.b. Fachweiterbildung im Bereich der Gesundheitsberufe) mit Nachweis über den Stundenumfang der Weiterbildung

 

6.     Bei Bewerbung mittels Beantragung einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung, ohne Abitur über die beruflicher Qualifikation: Vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufsausbildung zur Altenpflegerin/ Altenpfleger, zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/pfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/pfleger, zur Heilerziehungspflegerin oder Hebamme sowie über die erforderliche 2-jährige Berufstätigkeit in dem erlernten Beruf.

 

7.     Amtlich beglaubigte Kopien* von Zeugnissen über eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Fachweiterbildung.

 

8.     Nachweis über abgeleistete Dienste (Freiwilliges Soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Bundeswehr, Zivildienst, Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in,

Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen)

 

9.     Bei ausländischen Staatsangehörigen oder Staatslosen: Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch.

Die PTHV und die Uni Koblenz-Landau bieten keine deutsche Sprachprüfung DSH an. Der TestDaF kann an Testzentren weltweit abgelegt werden.

Das Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW)am Campus Koblenz bietet Sprachkurse und Sprachprüfungen (TestDaF) an.

 

10.    Bei Wahl des allgemeinbildenden Faches Englisch: Sofern im Abiturzeugnis nicht die Noten der letzten zwei Schuljahre ausgewiesen sind, sind die entsprechenden Halbjahreszeugnisse bzw. ein Nachweis über den TOEFL-Test vorzulegen.

 

11.    Frankierter und an Sie adressierter Briefumschlag (DIN A 4)

 

Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden.

 

Kontaktadresse:

PTHV, Dekanat Pflegewissenschaft, Pallottistr. 3, 56179 Vallendar

Tel.: 0261/64 02 240, E-Mail: pflege@pthv.de

 

Ihre Unterlagen werden gemeinsam von beiden Hochschulen nach Ende der Bewerbungsfrist ausgewertet. Es werden aus Kapazitätsgründen des Erstfachs Pflege 25 Studienplätze pro Semester vergeben.

 

* Es können nur Beglaubigungen von Gemeindebehörden (z.B. Bürgerbüro im Rathaus) oder einem Notar akzeptiert werden. Schulen, Studienkollegs und Hochschulen dürfen nur von ihnen ausgestellte Zeugnisse beglaubigen. Andere Beglaubigungen können nicht anerkannt werden.

 

Infoblatt zum Studiengang

download

Ministerium befürwortet neuen Studiengang Lehramt Pflege

 ... zur Pressemitteilung des Ministeriums

 

 

 

 

Informations- und Kontaktstudientag

Mehr Informationen am Tag der offenen Tür!

Am 30. April 2013 führen die beiden Hochschulen einen Informations- und Kontaktstudientag in Vallendar durch, an dem ausführlich über das Vorhaben informiert wird.

Programm folgt in Kürze.

Bewerbung

Bewerbungen zum Wintersemester sind ab Mitte Juni 2013 möglich;

 

Bewerbungsfrist ist der 15.07.2013

 

 

 

 

 

angehende Lehrerinnen für Pflege in der Referendarphase am Studienseminar Neuwied
angehende Lehrerinnen für Pflege in der Referendarphase am Studienseminar Neuwied

 

Infoblatt zum Studiengang

download